Gute Nachrichten:
Liebe Kunden und Kundinnen,
gemäss der Information des Bundesrates vom 16. April 2020 durfte ich meine Arbeit am 27. April 2020 wieder aufnehmen.
Ich erfülle die Massnahmen laut Standard-Schutzkonzept für Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt unter COVID-19
- medizinische Masseurinnen/Masseure EFA.
Bei Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne per E-Mail zur Verfügung.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, freue mich auf ein Wiedersehen und hoffe, dass wir alle bald zu mehr Normalität zurückkehren können.
Bleiben Sie gesund.